Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (kurz: „IDW“) hat kürzlich aus aktuellem Anlass ein Positionspapier zur Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle herausgebracht. Anlass ist der Fall Wirecard.
Der IDW fordert , dass Lehren aus dem Fall Wirecard gezogen werden und aus heutiger Sicht über Anpassungen in der Abschlussprüfung nachgedacht werden sollte – auch wenn noch viele Unsicherheiten über den Sachverhalt bestehen. Die Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer sei ein wichtiger Bestandteil im System der Corporate Governance. Daher bedürften Fortentwicklungen in der Abschlussprüfung auch Anpassungen in den folgenden Bereichen:
- Corporate Governance von Unternehmen des öffentlichen Interesses
- Abschlussprüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses
- Aufsicht über Unternehmen des öffentlichen Interesses und deren Abschlussprüfern
- sowie Rolle der (institutionellen) Kapitalmarktteilnehmer
So schlägt das IDW bspw. vor, eine explizite Pflicht des Vorstands zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Compliance-Management-Systems gesetzlich vorzuschreiben und im Rahmen der Abschlussprüfung zu prüfen. Zudem könnten vermehrt forensische Methoden in der Abschlussprüfung eingesetzt werden.
Diese und weitere Vorschläge sind im IDW Positionspapier zusammengefasst: